Gemeinsam in eine geförderte Zukunft navigieren!

So funktioniert es

Bis zu 80 % der Kosten fördern lassen – unbürokratisch und schnell


Wie Sie als Speditionsunternehmer Ihre Kosten senken

Job-Stress und hohe Fuhrparkausgaben belasten Speditionsunternehmer. Das Beschaffungskonzept von Görgner Consulting bietet Möglichkeiten, Ausgaben zu senken und bessere Produkte zu erhalten.

Dabei übernehmen unsere Spezialisten alle Formalitäten. Mit der staatlichen Subvention des BALM können Sie Ihre Kosten reduzieren, während Görgner Consulting den Antragsprozess für maximale Förderung optimiert.


Ihre Vorteile als Speditionsunternehmer mit Görgner Consulting

Mit Görgner Consulting behalten Speditionsunternehmer die Kontrolle über ihre Beschaffungen und erhalten klare Einblicke in die optimalen Fördermöglichkeiten. Wir übernehmen den gesamten Antragsprozess, stellen eine vollständige Dokumentation sicher und kommunizieren effizient mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Dank unseres zukunftsfähigen Beschaffungskonzepts und effizienten Ansatzes, maximieren Sie Förderungen bei minimalem Aufwand und verbessern so Ihre Profitabilität durch Kostenreduktion. Dank unserer effizienten Methoden wird Ihre Arbeitszeit minimiert. Sichern Sie Ihrem Unternehmen den höchsten Förderbetrag mit dem geringsten Aufwand. Optimieren Sie Ihre Profitabilität durch Kostenreduktion.


Das wird gefördert

Im Rahmen der Förderung werden verschiedene Aspekte und Bereiche unterstützt: Zu den fahrzeugbezogenen Maßnahmen zählen unter anderem Navigationssysteme, Fahrassistenzsysteme, Partikelminderungssysteme, spezielle Reifen und viele weitere.

Zudem gibt es Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wie die Integration von Telematiksystemen, Erwerb von Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen und ähnliches. Ein weiterer Fokus liegt auf Ausbildung und Weiterbildung. Hier wird sowohl die betriebliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer als auch die fachliche Weiterbildung und Qualifizierung gefördert.

Darüber hinaus werden Abbiegeassistenzsysteme unterstützt, insbesondere die Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen. Dies gilt sowohl für LKW als auch für Kraftomnibusse und gemeinnützige Einrichtungen.


Voraussetzungen für die Förderung

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen sie Güterkraftverkehr im Rahmen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben. Weiterhin ist es erforderlich, dass das Unternehmen entweder Eigentümer oder Halter von mindestens einem mautpflichtigen, schweren Nutzfahrzeug ist, das in der Bundesrepublik Deutschland für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist.

Dabei definiert die Richtlinie „De-minimis“ schwere Nutzfahrzeuge als solche, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr konzipiert sind und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen aufweisen.


So wird gefördert

Am Beispiel der De-Minimis Förderungen berechnet sich der maximale Förderhöchstbetrag für ein Unternehmen durch einen festen Fördersatz von 2.000 €. Dieser wird mit der Anzahl der schweren Nutzfahrzeuge multipliziert, die zum 01.12. des Vorjahres auf das Unternehmen zugelassen waren, wobei die Fahrzeuge ein Mindestgewicht von 7,5 Tonnen haben müssen. Pro Jahr kann ein Unternehmen somit alleine bei der De-Minimis Förderung einen Zuwendungshöchstbetrag von bis zu 33.000 € erhalten. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Förderungsmöglichkeiten.

FAQ

Die Dauer des Bewilligungsprozesses hängt ausschließlich vom Amt ab. Wir sorgen jedoch für eine stressfreie und zeitsparende Antragsabwicklung.

Philipp Spilker ist Ihr direkter Berater und Ansprechpartner für alle Fragen rund um die „De-minimis“-Förderung.

Während wir unser Bestes tun, um den Antragsprozess zu optimieren, hängt die finale Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel von den zuständigen Behörden ab.

Görgner Consulting steht Ihnen auch nach der Bewilligung zur Seite. Bei Fragen oder weiterem Beratungsbedarf können Sie sich jederzeit an uns wenden.

De-minimis“-Beihilfen sind staatliche Zuschüsse, die Unternehmen des Güterkraftverkehrs unterstützen, insbesondere bei Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt.

Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes betreiben und Eigentümer oder Halter von mautpflichtigen, schweren Nutzfahrzeugen in Deutschland sind.

Unter anderem Navigationssysteme, Fahrassistenzsysteme, Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen sowie betriebliche Ausbildungen im Transportbereich.